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Fall Maricarmen Abascal III: Wer welche Rolle spielte

Eigentümergesellschaft, Gerichte, Stadt, Region und Mietersyndikat: Wer im Fall Maricarmen Abascal welche Rolle spielte, was belegt ist und wo sich die Darstellungen unterscheiden. Aussagen von Konfliktparteien sind als solche gekennzeichnet. (Stand: 8. Oktober 2026)

Teil 3: Wer im Fall Maricarmen Abascal welche Rolle spielte

Urbagestión: Eigentümerin der Wohnung

Die Immobiliengesellschaft Urbagestión erwarb das Haus, in dem Maricarmen wohnte, und setzte die Beendigung des Altvertrags vor Gericht durch. Nach der Räumung beteiligte sie sich an den Gesprächen, die Maricarmens Rückkehr ermöglichen sollten. Am 25. September legte sie der Stadt Madrid einen Vorschlag vor, den die Stadt ablehnte. Daraufhin vermittelte die kommunale Wohnungsgesellschaft EMVS Madrid.

Zur Höhe der Miete gibt es unterschiedliche Darstellungen: Medien berichten von Forderungen von zunächst 2.650, später 1.650 Euro, was die Rente von Maricarmen überstiegen hätte. Urbagestión bestreitet laut eigenen Angaben, eine so hohe laufende Miete verlangt zu haben. Das ist eine Aussage der Konfliktpartei und nicht unabhängig geprüft.

Beatriz Duro: Anwältin von Maricarmen

Beatriz Duro vertrat Maricarmen vor Gericht und führte später die Verhandlungen über den neuen Mietvertrag. Nach der Einigung sagte sie, ohne die Unterstützung des Sindicato de Inquilinas und die gesellschaftliche Mobilisierung wäre die Lösung nicht möglich gewesen.

Sindicato de Inquilinas: Unterstützung und Protest

Das Madrider Mietersyndikat unterstützte Maricarmen, organisierte Proteste und begleitete die Verhandlungen. An der Puerta del Sol entstand ein Protestcamp, das nach Angaben des Syndikats auch nach einer Einigung weiterbestehen sollte. Nach Maricarmens Tod erklärte Sprecherin Alicia del Río, der „Rentismus“ habe sie getötet. Das ist eine politische Wertung, keine amtlich festgestellte Todesursache. Die Faktencheck-Redaktion von Maldita hielt fest, dass sich Urbagestión und das Syndikat gegenseitig Behinderung der Einigung vorwarfen, ohne dass dies durch Belege gestützt war.

Die Gerichte: Entscheidung und Vollstreckung

Das Verfahren durchlief mehrere Instanzen. Die erste Instanz gab Maricarmen zunächst recht, die Audiencia Provincial de Madrid hob das Urteil auf, und das Tribunal Supremo entschied zugunsten der Eigentümer. Die Räumung am 23. September setzte diese rechtskräftige Entscheidung durch. Ob sie angesichts des Alters und Gesundheitszustands von Maricarmen hätte aufgeschoben werden müssen, war Gegenstand politischer und juristischer Debatten. Eine Wertung dazu steht der Redaktion nicht zu.

Stadt Madrid und EMVS: Vermittlung nach der Räumung

Die Stadt Madrid lehnte den ersten Vorschlag von Urbagestión ab, bot aber Vermittlung an. Die Verhandlungen am 28. September liefen über die städtische Wohnungsgesellschaft EMVS Madrid. Deren Geschäftsführerin Ana de Miguel nannte die Eckpunkte: ein Achtjahresvertrag und eine Miete von höchstens 30 Prozent der Nettoeinkünfte. Nach dem Tod lehnte der Madrider Stadtrat mit PP-Mehrheit nach Angaben von Infobae eine Schweigeminute ab.

Regionalregierung und Isabel Díaz Ayuso

Isabel Díaz Ayuso, Ministerpräsidentin der Region Madrid und Politikerin des konservativen Partido Popular (PP), äußerte sich mehrfach zum Fall. Nach Berichten von Diario de León und ESdiario sagte sie am 24. September, die Räumung sei in Erfüllung des Gesetzes erfolgt, und verwies auf die schrittweise auslaufende „renta antigua“ sowie auf Gesetze, die nicht in der Zuständigkeit ihrer Regierung lägen. Sie warf zudem der Zentralregierung vor, in den Jahren zuvor die Gesetze nicht geändert zu haben.

El Salto berichtet außerdem von einer ironischen Bemerkung Ayusos zu dem Fall. Zeitpunkt, Anlass und genauer Wortlaut konnten nicht abschließend belegt werden, deshalb wird sie hier nicht zitiert. Am 8. Oktober berichtete Infobae, die Asamblea de Madrid habe wie der Stadtrat eine Schweigeminute abgelehnt; Ayuso warf der Zentralregierung in der Sitzung vor, keine Wohnungen für Frauen wie Maricarmen zu bauen.

Die Politik im Bund

Sánchez sprach der Familie sein Beileid aus, Feijóo forderte, den Tod nicht zu politisieren. Der Senatspräsident Pedro Rollán (PP) lehnte nach Angaben von Infobae eine Schweigeminute im Senat ab, weil es dafür keine Präzedenzfälle gebe, und zeigte sich solidarisch mit der Familie. An der Puerta del Sol gab es dagegen eine Schweigeminute mit Applaus.

Wo die Darstellungen auseinandergehen

Mehrere Punkte sind nach den bisherigen Berichten offen: die Höhe der geforderten Miete (2.650 oder 1.650 Euro, von Urbagestión bestritten), die Höhe von Maricarmens Rente (zwischen rund 1.350 und 1.450 Euro je nach Quelle), die Zahl der Demonstrierenden und die Todesursache. Letztere ist amtlich nicht festgestellt. Belegt ist die zeitliche Abfolge von Räumung, Krankenhausaufenthalt und Tod. Gerichtsakten, Vollstreckungsbeschlüsse und der Verhandlungsschriftverkehr liegen der Öffentlichkeit nicht vor.

Weiterführende Links: El Salto: Reaktionen auf den Tod, Infobae: Liveticker vom 8. Oktober, Diario de León: Ayuso zur Räumung, Maldita: Vorwürfe zwischen Eigentümer und Syndikat, Infobae/Agenturen: Sindicato zum Tod

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