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Neue Verkehrsregeln ab 1. Oktober: Helmpflicht für E-Scooter

Am 1. Oktober 2026 tritt in Spanien der überarbeitete Reglamento General de Circulación (Allgemeine Straßenverkehrsordnung) in Kraft. Das Real Decreto 518/2026 bringt Helmpflicht für E-Scooter, eine Mindestaltersgrenze von 15 Jahren, Handschuh- und Schuhpflicht für Motorradfahrer und eine lückenlose Gurtpflicht. Hinzu kommen neue Abstandsregeln für Radfahrer, der freizuhaltende Notfallkorridor bei Staus und mehrere Änderungen für den Stadtverkehr. Die Gewerkschaft CSIF hat die wichtigsten Punkte in einer Infografik zusammengefasst.

Neue Verkehrsregeln ab 1. Oktober: Was sich für E-Scooter, Radfahrer und Motorradfahrer ändert

Das Real Decreto 518/2026 wurde am 24. Juni 2026 beschlossen und am 26. Juni im Staatsanzeiger BOE veröffentlicht. Es gilt in ganz Spanien und damit auch auf Fuerteventura. Die Reform verfolgt zwei Ziele: mehr Schutz für die schwächeren Verkehrsteilnehmer und ein neuer Rahmen für den Verkehr in Ortschaften. Die CSIF wirbt dazu unter dem Motto „Más seguridad vial, más protección para todos“ (mehr Verkehrssicherheit, mehr Schutz für alle).

Die meisten Regeln gelten ab dem 1. Oktober 2026. Zwei Punkte haben eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2027: die dauerhaft eingeschaltete Beleuchtung bei E-Scootern und die Homologation der Motorradhelme.

E-Scooter (VMP): Helmpflicht, Mindestalter 15 Jahre

Für Vehículos de Movilidad Personal (VMP), also E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge, gilt künftig ein Mindestalter von 15 Jahren. Der Helm ist immer Pflicht. Eine Warnweste ist nachts und bei schlechter Sicht vorgeschrieben. Die Beleuchtung muss dauerhaft eingeschaltet sein. Diese Pflicht greift nach den Angaben der DGT allerdings erst ab dem 1. Oktober 2027. Außerhalb von Ortschaften dürfen VMP nur auf Radwegen und vom Autoverkehr getrennten Wegen fahren.

Wer ohne Helm oder ohne Warnweste unterwegs ist, begeht eine schwere Ordnungswidrigkeit (infracción grave) mit einem Bußgeld von 200 Euro.

Radfahrer: Helm außerorts, mehr Abstand beim Überholen

Auf Straßen außerhalb von Ortschaften ist der Helm für Radfahrer Pflicht. Für Kurierfahrer und Lieferdienste (Riders), die beruflich unterwegs sind, gilt sie überall: Sie müssen Helm und Warnweste dauerhaft tragen, sonst drohen 200 Euro Bußgeld.

Wer außerorts einen Radfahrer überholt, muss die Geschwindigkeit um mindestens 20 km/h unter das erlaubte Limit senken, einen seitlichen Abstand von 1,5 Metern einhalten und dafür die Fahrspur wechseln. Innerorts sollen Radfahrer bevorzugt in der Mitte des Fahrstreifens fahren. Ein Fahrzeug, das hinter einem Radfahrer im selben Fahrstreifen fährt, muss fünf Meter Abstand halten.

Motorradfahrer: Handschuhe, geschlossene Schuhe, homologierte Helme

Für Motorräder und Mopeds ändert sich am meisten. Auf Straßen außerhalb von Ortschaften sind Handschuhe Pflicht. Geschlossenes Schuhwerk ist auf allen Straßen vorgeschrieben. In beiden Fällen droht bei Verstößen eine schwere Ordnungswidrigkeit mit 200 Euro Bußgeld. Welche Handschuhe als homologiert gelten, soll noch eine Ministerialverordnung festlegen. Bis dahin gelten die bisherigen Merkmale.

Helme müssen künftig homologiert sein, ein bloßes Zertifikat reicht nicht mehr. Für diese Vorschrift gilt die Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2027. Beruflich fahrende Riders müssen zusätzlich immer eine reflektierende Warnweste tragen (200 Euro).

Eine Erleichterung bringt die Reform ebenfalls: In Staus dürfen Motorradfahrer auf dem rechten Seitenstreifen (arcén) fahren, mit höchstens 30 km/h und nur, wenn die Stelle ausgeschildert ist.

Sicherheitsgurt: Ausnahmen entfallen

Der Gurt ist für alle Insassen Pflicht. Die bisherigen Ausnahmen für Taxis, Güterfahrzeuge und Fahrschulfahrzeuge werden gestrichen. Die CSIF nennt in ihrer Übersicht auch Reisebusse (autocares). Bestehen bleibt nur eine Ausnahme für Sanitäter im Patientenraum eines Rettungswagens bei einem dringenden Einsatz. Wer den Gurt nicht anlegt, begeht nach der CSIF-Übersicht eine schwere Ordnungswidrigkeit (200 Euro).

Notfallkorridor bei Staus

Bilden sich Staus oder steht der Verkehr, müssen die Fahrzeuge so weit an den Rand rücken, dass in der Mitte ein freier Streifen bleibt, der „carril de emergencia“. Er ist für Polizei, Pannenhilfe und Rettungsdienste bestimmt. Wer den Durchgang nicht freigibt oder den Korridor befährt, riskiert laut CSIF eine schwere Ordnungswidrigkeit mit 200 Euro Bußgeld.

Schnee auf Autobahnen

Bei Schnee gilt auf Autopistas und Autovías ein Überholverbot. Alle Fahrzeuge fahren ausschließlich auf der rechten Spur, die linke bleibt für Einsatzfahrzeuge und Schneepflüge frei. Für Fuerteventura spielt diese Regel kaum eine Rolle, für Reisen auf das spanische Festland aber schon.

Weitere Verkehrsregeln in Ortschaften

Die Reform ändert auch mehrere Punkte des innerörtlichen Verkehrs:

An Fußgängerampeln darf das gelbe Blinklicht für Fahrzeuge nicht mehr zeitgleich mit dem grünen Licht für Fußgänger auftreten. Die „Caminos escolares seguros“ (sichere Schulwege) werden als eigene Kategorie festgeschrieben: Es sind Wege, auf denen Kinder zu Fuß, mit dem öffentlichen Verkehr oder mit nicht motorisierten Fahrzeugen zur Schule gelangen. Wohnmobile dürfen in Ortschaften nur ohne Ausbauten außerhalb des Fahrzeugumrisses parken, stehen dabei ausschließlich auf den Reifen und dürfen keine Flüssigkeiten ablassen. In einspurigen Straßen mit Tempo 30 oder weniger dürfen Radfahrer in beiden Richtungen fahren, wenn dies ausgeschildert ist.

Weiterführende Links: Real Decreto 518/2026 im BOE, Pressemitteilung der DGT

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