Der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln (TSJC) hat die Einführung der ersten Touristensteuer auf den Kanaren in der Gemeinde Mogán auf Gran Canaria vorläufig ausgesetzt. Die Entscheidung erfolgte auf Antrag des Tourismusverbands FEHT und wurde im Dringlichkeitsverfahren getroffen. Die Gemeinde hat nun drei Tage Zeit, um Stellung zu nehmen und die Steuer zu verteidigen.
Gericht stoppt Touristensteuer von Mogán
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs
Kritik der Tourismusbranche an der Touristensteuer
Der Tourismusverband FEHT begründete seinen Antrag mit mehreren Kritikpunkten an der Verordnung. Er bemängelte, dass die Regelung unklare Formulierungen enthalte, die eine korrekte Umsetzung erschwerten. Zudem sei die Kurtaxe eine unverhältnismäßige Belastung für Unternehmen, die ohne eine detaillierte gesetzliche Grundlage eingeführt worden sei. Nach Ansicht des Verbandes führt diese neue Verpflichtung zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand und widerspreche dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Auswirkungen auf den Tourismus
Die FEHT warnte davor, dass die Kurtaxe negative wirtschaftliche Folgen für Mogán haben könnte. Durch die neue Abgabe würden touristische Einrichtungen in der Gemeinde gegenüber benachbarten Orten benachteiligt. Die Regelung verursache hohe Kosten für die betroffenen Betriebe und stelle eine zusätzliche Hürde im Wettbewerb dar. Der zuständige Richter, Francisco José Gómez de Lorenzo-Cáceres, erkannte die Dringlichkeit des Antrags an und entschied, dass die Interessen der Tourismusbranche vorerst überwiegen.
Reaktion der Gemeinde Mogán
Das Rathaus von Mogán zeigte sich von der Entscheidung nicht überrascht und erklärte, dass es sich innerhalb der gesetzten Frist vor Gericht äußern werde. Die Gemeinde verteidigt die Kurtaxe als notwendige Maßnahme zur Unterstützung der lokalen Infrastruktur. Sie wird versuchen, die vorsorgliche Aussetzung rückgängig zu machen. Das endgültige Urteil des TSJC bleibt abzuwarten.
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