Der Oberste Gerichtshof Spaniens (Tribunal Supremo) hat mit dem Grundsatzurteil STS 426/2026 die strafrechtliche Bewertung im Umgang mit illegal besetzten Immobilien präzisiert und die Eigentümerrechte gestärkt. Demnach stellt die Kündigung oder Nichtfortführung von Strom-, Wasser- oder Gasverträgen gegenüber Personen ohne jeden Rechtstitel grundsätzlich keine strafbare Nötigung dar. Die Entscheidung schafft eine wichtige Orientierung für Eigentümer in Spanien. Gleichzeitig betont das Gericht, dass rechtmäßige Bewohner – etwa Mieter oder Personen mit einem gerichtlich oder vertraglich begründeten Wohnrecht – weiterhin strafrechtlichen Schutz genießen.
Tribunal Supremo stärkt Eigentümerrechte
Urteil differenziert zwischen rechtmäßigen Bewohnern und „Okupas“
Ausgangspunkt des Verfahrens war kein Fall einer illegalen Hausbesetzung, sondern ein Scheidungsstreit. Ein Mann hatte während der Trennung den Stromvertrag der gemeinsamen Ehewohnung gekündigt, obwohl seine Ehefrau weiterhin berechtigt in der Immobilie lebte.
Der Tribunal Supremo bestätigte deshalb die Verurteilung wegen Nötigung. In seiner Begründung stellte die Strafkammer jedoch ausdrücklich klar, dass diese Bewertung nicht auf Personen übertragen werden kann, die eine Immobilie ohne Mietvertrag oder sonstigen Rechtstitel besetzen. Für sogenannte „Okupas“ gelte eine andere rechtliche Ausgangslage.
Konsequenzen für Eigentümer in Spanien
Nach Auffassung des Gerichts können sich Personen ohne rechtmäßigen Nutzungsanspruch nicht auf dieselben Schutzrechte berufen wie rechtmäßige Bewohner. Kündigt ein Eigentümer in einem solchen Fall Versorgungsverträge oder übernimmt deren Kosten nicht länger, erfüllt dies grundsätzlich nicht den Straftatbestand der Nötigung.
Zur Begründung verweist das Gericht darauf, dass Eigentümer nicht verpflichtet werden können, dauerhaft Versorgungsleistungen für Personen zu finanzieren, die eine Immobilie widerrechtlich nutzen. Das Urteil betrifft dabei ausschließlich die strafrechtliche Bewertung; zivilrechtliche Fragen bleiben davon unberührt.
Urteil gilt nicht für Mieter oder andere Berechtigte
Der Oberste Gerichtshof betont zugleich die Grenzen seiner Entscheidung. Die neue Rechtsprechung findet keine Anwendung auf Personen, deren Aufenthalt rechtlich abgesichert ist.
Dazu zählen insbesondere Mieter mit einem bestehenden Mietvertrag, Personen mit einem vertraglich oder gerichtlich begründeten Wohnrecht sowie Ehepartner oder Ex-Partner mit einem rechtmäßigen Nutzungsanspruch. In diesen Fällen kann das eigenmächtige Abschalten von Strom, Wasser oder Gas weiterhin als strafbare Nötigung gewertet werden.
Bedeutung für die Debatte um illegale Hausbesetzungen
Das Urteil dürfte die Diskussion über den Umgang mit illegal besetzten Immobilien in Spanien nachhaltig beeinflussen. Viele Eigentümer befürchteten bislang, sich durch die Einstellung von Versorgungsleistungen selbst strafbar zu machen.
Mit der Entscheidung schafft der Tribunal Supremo erstmals eine klare strafrechtliche Leitlinie für Fälle, in denen Besetzer keinerlei Rechtstitel besitzen. Welche Auswirkungen das Urteil auf künftige Verfahren haben wird, dürfte sich in der weiteren Rechtsprechung zeigen.
Infokasten: Okupa ist nicht gleich Inquiokupa
Die Begriffe werden häufig verwechselt, haben rechtlich jedoch eine unterschiedliche Bedeutung.
Okupa
- Besetzt eine Immobilie ohne Erlaubnis und ohne jeden Rechtstitel.
- Es besteht weder ein Mietvertrag noch ein sonstiges Nutzungsrecht.
- Auf diese Fälle bezieht sich die aktuelle Entscheidung des Tribunal Supremo.
Inquiokupa
- Ist ursprünglich rechtmäßig in die Wohnung eingezogen, beispielsweise mit einem gültigen Mietvertrag.
- Zahlt später keine Miete mehr oder bleibt nach Vertragsende in der Wohnung.
- Hier gelten weiterhin die mietrechtlichen Vorschriften. Das eigenmächtige Abschalten von Strom, Wasser oder Gas kann straf- oder zivilrechtliche Folgen haben.
Wichtig:
Das Urteil des Tribunal Supremo (STS 426/2026) schafft kein allgemeines Recht, Versorgungsleistungen abzustellen. Es betrifft ausschließlich Fälle, in denen Personen ohne jeglichen Rechtstitel eine Immobilie besetzen. Ob eine Besetzung tatsächlich als illegale Hausbesetzung einzustufen ist, hängt stets vom Einzelfall ab.
Weiterführende Links:
- Tribunal Supremo / Consejo General del Poder Judicial (CGPJ): Pressemitteilung zur Entscheidung STS 426/2026.
- Europa Press: El Supremo avala la condena a un hombre que canceló el suministro de luz a su ex mientras se divorciaban.
- Urteil des Tribunal Supremo (STS 426/2026), nach Veröffentlichung im poderjudicial


