„Ein Inlandsgeheimdienst, der nichts geheim halten kann,“ hatte der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen über den Verfassungsschutz gespottet.
Der deutsche Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht entschieden und darauf verwiesen, dass das anhängige Eilverfahren erst beendet werden müsste. Bis dahin sei es dem Bundesamt für Verfassungsschutz verboten, die Partei zu beobachten. Über die Einstufung der gesamten AfD als Verdachtsfall hatten mehrere Medien berichtet, nachdem die Angelegenheit zunächst nicht öffentlich gemacht wurde.
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