Wer auf Fuerteventura dauerhaft wohnt und Anspruch auf eine geförderte Wohnung anmelden möchte, muss sich zunächst offiziell registrieren lassen. Das Instituto Canario de la Vivienda betreibt dafür das sogenannte Registro Público de Demandantes de Vivienda Protegida de Canarias – ein öffentliches Register für alle, die sich um subventionierte Wohnungen auf den Kanarischen Inseln bewerben wollen. Ohne diesen Eintrag ist eine spätere Zuteilung grundsätzlich nicht möglich.
Was ist das Registro de Vivienda überhaupt?
Das Wohnungsregister der Kanarischen Inseln ist die offizielle Voraussetzung für die Vergabe von Vivienda Protegida – also von staatlich gefördertem, preisgünstigem Wohnraum. Wer in dieses Register eingetragen ist, wird bei der Zuteilung von geförderten Wohnungen berücksichtigt. Die Eintragung ist kostenlos und gilt für alle Personen mit offiziellem Wohnsitz (Empadronamiento) auf den Kanaren, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Auch deutsche Residenten auf Fuerteventura können sich also problemlos anmelden – sofern sie die nötigen Unterlagen vorweisen können.
Wer darf sich anmelden? Die wichtigsten Voraussetzungen
Bevor man den Antrag stellt, sollte man prüfen, ob man überhaupt die Grundvoraussetzungen erfüllt. Die drei zentralen Kriterien:
- Mindestalter: Volljährigkeit (18 Jahre) oder Status als emanzipierter Minderjähriger
- Wohnsitzpflicht auf den Kanaren: Der Antragsteller muss entweder mindestens 7 Jahre ununterbrochen oder 15 Jahre mit Unterbrechungen auf den Kanarischen Inseln gelebt haben. Dies gilt auch für deutsche Residenten – wer erst kürzlich nach Fuerteventura gezogen ist, erfüllt diese Voraussetzung möglicherweise noch nicht.
- Einkommensgrenze: Das Gesamtbruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder wird anhand des IPREM (Indicador Público de Renta de Efectos Múltiples) bewertet. Die genauen Grenzwerte variieren je nach Wohnungstyp (Régimen Especial oder Régimen General) und sind im Decreto 23/2026 vom 9. März 2026 geregelt. Grundlage ist die letzte verfügbare IRPF-Steuererklärung. Die aktuell gültigen Einkommensgrenzen bitte direkt beim Instituto Canario de la Vivienda erfragen.
Hinzu kommt: Kein Mitglied der Wohneinheit darf bereits Eigentümer oder Nießbraucher einer anderen Wohnung sein (mit bestimmten Ausnahmen).
So läuft die Anmeldung
Die Registrierung erfolgt vollständig online über die Webseite des Instituto Canario de la Vivienda. Einen persönlichen Behördengang braucht man in der Regel nicht. Unter folgendem Link gelangt man direkt zum Antragsformular (Modelo 2806):
🔗 gobiernodecanarias.org – Solicitud de Inscripción
Auf der Seite navigiert man zu Registro de Demandantes → Solicitud de Inscripción → Enlace al procedimiento en la Sede Electrónica. Von dort aus wird man direkt zur elektronischen Antragsstrecke weitergeleitet.
Wer lieber auf Papier arbeitet, kann das Formular auch ausdrucken, handschriftlich ausfüllen und persönlich bei einer der zuständigen Bürgerbüros einreichen. Für die meisten dürfte jedoch der Online-Weg deutlich bequemer sein.
Drei Wege zur Identifikation
Um die elektronische Behördenplattform nutzen zu können, muss man sich digital ausweisen. Hierfür stehen drei Optionen zur Verfügung:
- Digitales Zertifikat / DNI-E – über eine anerkannte Zertifizierungsstelle oder den elektronischen spanischen Personalausweis (DNI electrónico)
- Cl@ve PIN – einmaliger PIN per SMS oder dauerhafter Zugang mit Benutzername und Passwort über das Cl@ve-Portal (mehr Infos unter clave.gob.es)
- DNI/NIE-Zugang – es genügen Ausweisnummer, Geburtsdatum sowie die Nummer auf der Rückseite der Karte (Número de soporte) und das Ablaufdatum
Wer kein digitales Zertifikat besitzt – was bei vielen deutschen Residenten der Fall ist –, kann problemlos den einfachen DNI/NIE-Zugang nutzen. Dafür braucht man lediglich die auf der NIE-Karte aufgedruckten Daten.
Diese Dokumente werden benötigt
Bevor man den Online-Antrag startet, sollten alle erforderlichen Unterlagen als PDF-Dateien auf dem Computer bereitliegen. Das System fordert die Dokumente direkt beim Ausfüllen an – wer nicht vorbereitet ist, muss den Prozess möglicherweise abbrechen und neu beginnen.
Pflichtdokumente für alle Antragsteller:
- DNI oder NIE aller Personen, die zur Wohneinheit gehören
- Meldebestätigung (Empadronamiento) aller Beteiligten – nicht älter als drei Monate empfohlen
- Familienbuch (Libro de Familia) – oder alternativ die entsprechenden Einzeldokumente:
- Geburtsurkunden der Kinder
- Nachweis einer Großfamilie (tarjeta de familia numerosa), sofern vorhanden
- Heiratsurkunde, falls verheiratet
- Scheidungsurteil oder Trennungsvereinbarung (convenio regulador), falls geschieden oder getrennt lebend
- Einkommenssteuererklärung (IRPF) für das Jahr 2024 – von allen erwerbstätigen Mitgliedern der Wohneinheit (Hauptantragsteller, Ehepartner, erwachsene Kinder im Haushalt etc.)
Mögliche Zusatzdokumente auf Anfrage
Das Instituto Canario de la Vivienda kann im Einzelfall weitere Unterlagen nachfordern. Wer diese bereits vorbereitet hat, spart Zeit:
- Aktueller Mietvertrag der derzeitigen Wohnung
- Offizieller Nachweis einer anerkannten Behinderung – körperlich, psychisch oder sensorisch – eines Haushaltsmitglieds
- Bei Vorliegen von häuslicher Gewalt: behördlich anerkannte Strafanzeige oder rechtskräftiges Gerichtsurteil
Wichtiger Hinweis speziell für deutsche Residenten
⚠️ Alle Dokumente, die nicht auf Spanisch ausgestellt sind, müssen offiziell übersetzt werden. Eine einfache Übersetzung reicht dabei nicht aus: Ausländische Urkunden – also zum Beispiel deutsche Geburtsurkunden, Heiratszertifikate oder Scheidungsurteile – müssen zusätzlich mit einer Apostille versehen sein. Die Apostille ist ein international anerkannter Echtheitsvermerk und wird in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgestellt (je nach Dokumentenart Standesamt, Gericht oder Landesbehörde).
Wer diese Unterlagen noch nicht besitzt, sollte frühzeitig handeln, da die Beschaffung aus Deutschland erfahrungsgemäß einige Wochen in Anspruch nehmen kann.
Kann man auch persönlich vorstellig werden?
Ja. Wer den Online-Weg scheut oder technische Schwierigkeiten hat, kann den Antrag auch ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt bei einer der Oficinas de Atención al Ciudadano einreichen. Die entsprechenden Formulare – sowohl das Hauptformular als auch ein separates Formular für zusätzliche Haushaltsmitglieder – sind auf der Website des Instituto Canario de la Vivienda als Download verfügbar.
Fazit
Die Anmeldung beim Registro de Vivienda de Canarias ist ein wichtiger erster Schritt für alle, die auf Fuerteventura langfristig günstig wohnen möchten und die Voraussetzungen für geförderten Wohnraum erfüllen. Der Prozess ist vollständig digital, kostenlos und ohne persönlichen Behördengang möglich. Wer alle PDFs vorab vorbereitet und die spezifischen Anforderungen für ausländische Dokumente beachtet, kommt zügig durch das Formular.
Für deutschsprachige Residenten gilt besonders: Rechtzeitig um Übersetzungen und Apostillen kümmern – das spart Nerven und vermeidet unnötige Verzögerungen.
Alle Informationen und das offizielle Antragsformular direkt beim Instituto Canario de la Vivienda: gobiernodecanarias.org
mehr Links zum Thema: Erste-grundsteinlegung-fuer-wohnbau-in-corralejo, BOC Decreto 23/2026


