Editorial: laut BOC 2194 ist jedes Restaurant und jede Bar verpflichtet, wenn Gäste im Innenbereich bedient werden … „3.2.3 (j) Zur Erleichterung der Ermittlung von Kontaktpersonen bei COVID-19-positiven Fällen sollte in Innenbereichen von Restaurants ein Register der Kunden beim Mittag- und Abendessen geführt werden, das Name, Ausweisnummer, Telefonnummer sowie Datum und Uhrzeit der Bedienung enthält. Diese Aufzeichnung wird einen Monat lang nach dem Ereignis für die Gesundheitsbehörden bereitgehalten…Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten, wobei der einzige Zweck dieser Verarbeitung die Überwachung, Beobachtung und epidemiologische Kontrolle von COVID-19 ist.“
Da es offensichtlich niemanden abschreckt, seine Daten preiszugeben, gibt es auch keinen Widerstand. Dabei gibt es schon lange intelligentere Lösungen dieses Problem zu handhaben. Warum frage ich nicht gleich bei Regierung, Google & Co, ob ich nicht schon da war und vielleicht doch lieber in Quarantäne sollte. Es scheint mir nicht sehr vertrauensvoll irgendeinem (sorry liebe Gastwirte) Angestellten oder Besitzer eines Lokals meine Daten zu übergeben und schon gar nicht mit wem und aus welchen Grund auch immer. Ich gehöre nicht zu denen, die regelmäßig ihre Essenslieferung posten müssen. Ich werde deshalb auch nicht anfangen zu posten mit wann und mit wem ich wo essen war. Ich werde mich gegen diese Bestimmung im aktuellen BOC zur Wehr setzen. Vielleicht tun es ja andere auch…?