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Ley 6/2025 Interview zu den neuen Regeln für Ferienwohnungen

Seit dem 13. Dezember 2025 gilt auf den Kanarischen Inseln das Ley 6/2025. Mit ihr will die Regionalregierung die touristische Nutzung von Wohnungen neu ordnen. Miguel Ángel Rodríguez, Generaldirektor für Tourismusordnung, erklärt die Hintergründe und Ziele. Die Ley 6/2025 soll klare Rahmenbedingungen schaffen und den bislang kaum gesteuerten Boom der Ferienwohnungen in nachhaltige Bahnen lenken.

Ley 6/2025 Neue Regeln für Ferienwohnungen auf den Kanaren

Ordnung statt ungeregeltem Wachstum

Das Ley 6/2025 trägt offiziell den Titel „Ley de Ordenación Sostenible del Uso Turístico de Viviendas“ (Gesetz zur nachhaltigen Regelung der touristischen Nutzung von Wohnraum). Laut Miguel Ángel Rodríguez ist der Name Programm. Es gehe nicht um einen Kampf gegen Ferienwohnungen, sondern um eine nachhaltige Steuerung. Jahrzehntelang hätten quantitative und qualitative Grenzen gefehlt. Dadurch seien mehr als die Hälfte der touristischen Betten außerhalb klassischer Planungen entstanden.

Zugleich erinnert Rodríguez daran, dass die Zuständigkeit für die Bodennutzung traditionell bei den Gemeinden liegt. Dieses Prinzip gilt in Spanien seit der ersten Bodenrechtsgesetzgebung der 1950er-Jahre. Die Ley 6/2025 knüpft genau dort an. Künftig definieren die Kommunen per Planung, wo, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen Ferienwohnungen zulässig sind. Damit soll Ordnung in ein gewachsenes System gebracht werden. Ziel ist mehr Transparenz für Eigentümer, Nachbarn und Verwaltungen.

Fuerteventura zwischen Tempo und Stillstand

Ley 6/2025 Interview zu den neuen Regeln für FerienwohnungenAuf Fuerteventura zeigt sich laut Rodríguez eine Entwicklung in zwei Geschwindigkeiten. Einige Gemeinden treiben die Umsetzung der Ley 6/2025 zügig voran. Andere reagieren zurückhaltend oder noch gar nicht. Positiv hebt er Puerto del Rosario hervor. Dort lud der Bürgermeister die technischen und juristischen Teams aller sechs Gemeinden zu einem gemeinsamen Arbeitstreffen ein.

In mehreren Stunden wurden Detailfragen und Auslegungsprobleme diskutiert. Die Atmosphäre sei sachlich, aber intensiv gewesen. Am Ende stand ein klares Signal: Die Kommunen müssen handeln. Ein Sonderfall ist Pájara. Der Süden der Insel verfügt bereits über einen genehmigten Flächennutzungsplan mit konkreten Regelungen für Ferienwohnungen. Rodríguez betont, dass nicht jeder dieses Modell teilen müsse. Entscheidend sei jedoch, dass Pájara innerhalb seiner kommunalen Autonomie eine klare Ordnung geschaffen habe.

Politische Grundsatzfragen für jede Gemeinde

Die Ley 6/2025 zwingt jede Gemeinde zu grundlegenden Entscheidungen. Laut Rodríguez geht es nicht um reine Technik, sondern um politische Weichenstellungen. Jede Kommune muss definieren, welches Modell sie anstrebt. Soll der Anteil der Ferienwohnungen unter oder über zehn Prozent des Wohnungsbestands liegen? Welche Ortsteile eignen sich für touristische Nutzung?

Wer unter der Zehn-Prozent-Schwelle bleibt, kann eine vergleichsweise schnelle Gemeindeverordnung erlassen. Diese könnte innerhalb weniger Monate in Kraft treten. Wer mehr zulassen will, benötigt Tragfähigkeitsstudien oder Planänderungen. Solche Verfahren dauern oft ein Jahr oder länger. Der Generaldirektor betont daher die Verantwortung der Lokalpolitik. Es gehe um die Balance zwischen Tourismus, Wohnraum und sozialem Gefüge. Jede Entscheidung habe direkte Auswirkungen auf das tägliche Leben der Bevölkerung.

Eigentum und touristische Nutzung

Besonders deutlich äußert sich Rodríguez zur Eigentumsfrage. Die Ley 6/2025 stellt klar, dass das Eigentum an einer Wohnung nicht automatisch das Recht auf touristische Nutzung umfasst. Eine Ferienwohnung gilt als wirtschaftliche, klassifizierte Tätigkeit. Sie unterliegt daher städtebaulichen und verwaltungsrechtlichen Vorgaben.

Zudem sind Genehmigungen nicht unbegrenzt übertragbar. Lizenzen können nicht wie dauerhafte Tickets weitergegeben werden. In der Regel gelten Fristen von fünf Jahren, mit möglicher Verlängerung auf zehn Jahre. Danach prüft die öffentliche Hand erneut die Zulässigkeit. Für bestehende Betreiber gelten Übergangsregelungen. Spätestens bis zum 13. Dezember 2030 müssen Genehmigungen mit den neuen Planungen übereinstimmen. Ziel ist Rechtsklarheit und ein transparenter Neustart auf Basis verbindlicher Regeln.

weiterführende Links: Ley de Ordenación Sostenible del Uso Turístico de Viviendas (Ley 6/2025), Gobierno de Canarias, fuerteventura.news/

Ingo Töpfer
Ingo Töpfer
Mein Name ist Ingo und ich bin der Headman von Fuerteventura.News und Radio Sol FM Ftv. , also Chef-Redakteur, Chef-Reporter, Chef-Techniker, Chef-Programmierer und verantwortlich für alles, was mit diesen Seiten zu tun hat. Weitere Berufsbezeichnungen könnten auch sein: Mädchen für alles, Direktor, Herausgeber und was euch sonst noch so einfällt. Die Hauptsache ist, dass euch die Informationen die wir hier zusammentragen hilfreich erscheinen mögen.
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