Ein ungewöhnlicher Rechtsfall sorgte am Flughafen Linz für Aufmerksamkeit. Eine Ryanair Pfändung wegen ausstehender Entschädigung wurde schließlich beendet. Nachdem eine Oberösterreicherin lange auf ihr Geld warten musste, zahlte die Billigfluglinie schließlich rund 890 Euro.
Ryanair Pfändung am Flughafen Linz
Streit um Entschädigung nach Flugverspätung
Der außergewöhnliche Fall der Ryanair Pfändung begann bereits im Sommer 2024. Eine Passagierin aus Oberösterreich reiste mit zwei Begleitpersonen. Ihr Flug hatte jedoch mehr als 13 Stunden Verspätung. Deshalb mussten die Reisenden schließlich auf einen Alternativflug nach Mallorca umsteigen. Durch die erhebliche Verzögerung entstanden zusätzliche Kosten. Außerdem fielen Zinsen an, weil die Forderung lange offen blieb. Insgesamt summierte sich der Betrag auf rund 890 Euro. Dennoch reagierte die Fluglinie zunächst nicht auf mehrere Zahlungsaufforderungen. Schließlich schaltete die betroffene Frau einen Anwalt ein. Dieser leitete rechtliche Schritte ein, um die Entschädigung einzutreiben. Der Fall entwickelte sich danach zu einer besonders ungewöhnlichen juristischen Auseinandersetzung.
Pfändungsmarke an Ryanair-Flugzeug angebracht

Die Ryanair Pfändung erreichte schließlich den Flughafen Linz in Hörsching. Dort versuchte ein Gerichtsvollzieher, den offenen Betrag direkt einzutreiben. Ziel war eine Maschine der Billigfluggesellschaft, die gerade vor Ort war. Zunächst wollte der Exekutor das Geld unmittelbar vom Piloten erhalten. Allerdings führte das Kabinenpersonal kein Bargeld mit sich. An Bord der Flugzeuge erfolgen sämtliche Zahlungen ausschließlich per Karte. Deshalb konnte der Betrag nicht sofort beglichen werden. In der Folge brachte der Gerichtsvollzieher eine sogenannte Pfändungsmarke an. Dieses „Kuckuck-Pickerl“ kennzeichnet eine gerichtliche Pfändung. Die Marke wurde im Innenraum des Flugzeugs angebracht. Damit wurde öffentlich sichtbar, dass eine offene Forderung gegen die Fluglinie bestand.
Zahlung beendet die juristische Auseinandersetzung
Inzwischen ist die Ryanair Pfändung endgültig erledigt. Die Fluggesellschaft beglich die Forderung in Höhe von rund 890 Euro. Damit entfielen weitere rechtliche Schritte gegen das Unternehmen. Der Anwalt der betroffenen Frau bestätigte diese Entwicklung gegenüber den „Oberösterreichischen Nachrichten“. Auch die Pfändungsmarke verliert damit ihre Bedeutung. Die Fluglinie stellte den Vorgang jedoch anders dar. Laut einer Stellungnahme gegenüber dem ORF Oberösterreich sei nie ein Flugzeug tatsächlich beschlagnahmt worden. Dennoch sorgte der Vorfall für große Aufmerksamkeit. Besonders ungewöhnlich war der Versuch, eine Forderung direkt an einem Passagierflugzeug einzutreiben. Am Ende wurde der Konflikt jedoch vergleichsweise schnell beigelegt.
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