Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge gegen die bundesrechtliche Corona-Ausgangsbeschränkung abgelehnt. Die Maßnahme bleibt somit in Kraft. Es ist aber noch nicht entschieden, ob sie mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die in der Bundes-„Notbremse“ vorgesehene Ausgangsbeschränkung bleibt vorerst in Kraft. Die Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen seien abgelehnt, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Damit befand der Erste Senat aber nicht darüber, ob solche Ausgangsbeschränkungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Diese Entscheidung könne nicht im Eilverfahren getroffen werden, erklärte das Gericht. Die Verfassungsbeschwerden seien weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Der Ausgang des Hauptsacheverfahrens sei offen.
BVG: Ausgangsbeschränkung bleibt in Kraft
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