Teile des EU-Rechts sind laut einem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts nicht mit der Verfassung des Landes vereinbar. Die Entscheidung könnte den Streit zwischen Warschau und Brüssel um die Reform des polnischen Justizsystems weiter anheizen.
Die Brüsseler Behörde stellte sogleich klar, dass man an den Grundprinzipien der europäischen Rechtsordnung festhalte: EU-Recht habe Vorrang vor nationalem Recht.
Dazu EU-Justizkommissar Didier Reynders:
„Wir sind besorgt über die Situation und ich wiederhole. Wir wollen keine Abweichung von diesen Grundsätzen: der Vorrang des EU-Rechts, die Verbindlichkeit aller Entscheidungen des EuGH für alle Behörden, aber auch für Gerichte auf nationaler Ebene und die ausschließliche Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs, zu entscheiden, dass ein Rechtsakt eines EU-Organs gegen das EU-Recht verstößt.
Sie wissen, welche Werkzeuge wir in unserem Werkzeugkasten haben. Ich sage nur, dass wir alle verschiedenen Werkzeugenutzen werden, aber auf die bestmögliche Weise“.
Vor dem Gericht kam es zu Protesten gegen das Urteil des Verfassungsgerichts. Die EU-Kommission hat bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung in Warschau eröffnet und Klagen beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. (euronews)