dpa: Urlaubsreisen ins Ausland werden trotz der Corona-Pandemie auch weiterhin grundsätzlich möglich sein. Ein Regierungssprecher verwies auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur auf die geltenden Bestimmungen für Reisende. Eine darüber hinaus gehende rechtliche Regelung sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant. Ein von Kanzlerin Merkel erteilter Prüfauftrag zur möglichen Unterbindung touristischer Reisen gelte derzeit formal als abgeschlossen.
„Die Bundesregierung bittet weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger angesichts der steigenden Infektionszahlen und der damit verbundenen Risiken von Reisen im In- und Ausland abzusehen“, erklärte der Regierungssprecher. „Auf die bestehenden Einreisebestimmungen, insbesondere die neue Testnachweispflicht für Beförderungen im Luftverkehr aus dem Ausland sowie auf die Test- und Quarantänepflichten bei der Rückreise aus Risikogebieten, wird verwiesen.“
Angesichts der hitzigen Diskussion über Urlaub auf Mallorca hatte die Bundesregierung erwogen, Reisen in beliebte Urlaubsgebiete im Ausland vorübergehend zu unterbinden. Es könne doch nicht sein, dass man nicht in der Lage sei, zu verhindern, dass Menschen nach Mallorca fliegen, aber in Flensburg ein 15-Kilometer-Bewegungsradius durchgesetzt werden könne, hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch bei ihren Beratungen mit den Ministerpräsidenten gesagt. Die zuständigen Ressorts wurden gebeten, die juristischen Möglichkeiten zu prüfen. In Belgien und Großbritannien gibt es Ausreiseverbote für touristische Zwecke.
Zumindest eine generelle Corona-Testpflicht für alle Passagiere, die nach Deutschland fliegen, wurde inzwischen eingeführt und gilt seit Beginn des heutigen Kalendertages. Dafür muss man bereits vor dem Start im Abflugland einen Test machen. Wer der Fluggesellschaft keinen Nachweis über ein negatives Ergebnis vorlegen kann, darf nicht in die Maschine einsteigen. Die von Bund und Ländern beschlossenen strengeren Vorgaben sollen vorerst bis einschließlich 12. Mai gelten. Laut Bundesregierung handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme, um eine Virus-Ausbreitung durch Urlaubsreisen zu vermeiden. Sie soll auch Passagiere in den Flugzeugen schützen.