Das Rathaus von Pájara erleichtert den Bürgern durch die Veröffentlichung des Steuerkalenders für das Jahr 2024 die freiwillige Zahlung der Gemeindesteuern. Bis zum 1. Juli 2024 können die Steuern freiwillig beglichen werden, und es besteht auch die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu beantragen.
Zahlungsfrist für Gemeindesteuern in Pájara
Veröffentlichung des Steuerkalenders
Das Rathaus von Pájara, durch seine Abteilung für Wirtschaft und Finanzen, hat den Steuerkalender für das Jahr 2024 veröffentlicht. Dieser Schritt soll den Bürgern helfen, ihre Steuerzahlungen besser zu planen. Die freiwillige Zahlungsfrist für die Gemeindesteuern endet am 1. Juli 2024. Um die Steuerzahlungen zu erleichtern, bietet das Rathaus die Möglichkeit an, die Zahlungen in Raten zu leisten. Dies kann besonders nützlich sein, um finanzielle Belastungen über das Jahr hinweg zu verteilen.
Optionen für die Steuerzahlung
Es gibt verschiedene Wege, die Steuern zu begleichen. Eine Option ist der direkte Lastschrifteinzug, der zwischen dem 10. Mai, 12. Juni und 10. Oktober vom Bankkonto der Steuerpflichtigen abgebucht wird. Für diejenigen, die ihre Zahlungen lieber persönlich tätigen möchten, bietet das Rathaus Termine an, die online über das Portal https://portaltributario.pajara.es gebucht werden können.
Wenn Sie einen Termin vereinbart haben, können Sie die Formalitäten persönlich von 8:30 bis 13:30 Uhr in Pájara, Calle Terreno, Nummer 7, und in Morro Jable, Calle Diputado Manuel Velázquez Cabrera, Nummer 14, erledigen. Ebenso sind die Büros dienstags und donnerstags von 15:30 bis 17:00 Uhr für die Öffentlichkeit zugänglich.
Details zu spezifischen Gemeindesteuern
Der Steuerkalender umfasst auch Fristen für spezifische Abgaben und Steuern. Dazu zählen Steuern auf Grundstücke und Immobilien, auf Kraftfahrzeuge, sowie Gebühren für die Müllabfuhr, das Befahren von Gehwegen und das Parken zum Be- und Entladen. Zusätzlich sind Fristen für die Zahlung der Gebühr für die Sondernutzung des lokalen öffentlichen Raums festgelegt, was die Nutzung öffentlicher Flächen für Geschäftszwecke wie das Aufstellen von Tischen und Stühlen einschließt.