Das Arbeitsamt (SEPE) informiert, dass seit dem 1. Juni wieder die Aktive Suche nach Beschäftigung (BAE) durch den Antragsteller notwendig ist, um Arbeitslosengeld und andere Ersatzleistungen zu erhalten.
Die Agentur hatte – auf Grund der Auswirkungen durch die Covid-19-Pandemie – die Entscheidung getroffen, die Pflicht zum Nachweis der BAE auszusetzen, um Subventionen wie RAI (Aktives Eingliederungseinkommen) oder SED (Außerordentlicher Zuschuss bei Arbeitslosigkeit) zu beantragen.
Der im März letzten Jahres verhängte Alarmzustand und die Gesundheitskrise führten dazu, dass außergewöhnliche Maßnahmen ergriffen wurden, um die von der Lähmung der Wirtschaftstätigkeit betroffenen Arbeitnehmer zu schützen.
Aus diesem Grund wurden die Verfahren für den Bezug von Arbeitslosengeld beschleunigt und die BAE-Akkreditierung nicht mehr gefordert. Seit 1.Juni dieses Jahres muss die Verlängerung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nun von den Arbeitssuchenden wieder selbst begründet werden.