Deutschland stufte am Donnerstag Spanien und somit die Kanaren als Hochrisikogebiet ein und machte die Einreiseregelungen für Hochrisikogebiete bindend. Das wurde folgerichtig in vielen Medien publiziert aber teilweise falsch dargestellt – mit verheerenden Folgen
Falls der Rückreisewillige bereits vor Antritt der Rückreise nach Deutschland sein Covid-Zertifikat über das Einreiseportal hochlädt ist KEINE QUARANTÄNE erforderlich! Warum?
Auszug vom BMG
… Gilt die Quarantänepflicht auch für Genesene und Geimpfte?
Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis über das Uploadportal der Digitalen Einreiseanmeldung übermittelt wird. Für den Upload der Nachweise sollte der individuellen Link auf der Anmeldebestätigung (PDF-Dokument) genutzt werden. Das gilt für alle Einreisenden nach Voraufenthalt in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochrisikogebiet eingestuften Gebiet. Die Quarantäne kann dann ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden.
Wird ein Genesenen- oder Impfnachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich.
Im Fall der Übermittlung eines Testnachweises darf die zugrundeliegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Absonderung fünf Tage nach der Einreise automatisch.
*****
Durch die Einstufung als Hochrisikogebiet gelten für Reiserückkehrer aus Spanien (und damit auch von den Kanaren) folgende Regelungen: (hier der komplette Text) Beim Auswärtigen Amt steht folgendes…
[…]
Digitale Einreiseanmeldung
Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Hochrisiko oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de registrieren und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. [..]
Bei der Einreise nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet oder Hochrisikogebiet (nicht aber Virusvariantengebiet) besteht außerdem eine Ausnahme bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden für den Besuch von nahen Verwandten (Eltern, Kinder), von Ehepartnern und Lebenspartnern, die nicht dem gleichen Hausstand angehören sowie die Ausübung eines geteilten Sorgerechts. [..]
Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, müssen Reisende stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierformausfüllen.
Weitere Informationen finden Reisende in folgendem Merkblatt sowie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Testpflicht und Nachweispflicht bei Einreise nach Deutschland
Seit 23.12.2021 besteht bei der Einreise nach Deutschland für Personen ab sechs Jahren eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises. Personen ab sechs Jahren müssen bei der Einreise nach Deutschland über einen Testnachweis oder einen Genesenennachweis oder Impfnachweis verfügen. Grundsätzlich dürfen COVID-Tests (Antigentests oder PCR-Tests) zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48h alt sein. Bei Einreise mit einem Beförderungsunternehmen (z.B. Fluggesellschaft) dürfen PCR-Tests davon abweichend zum (geplanten) Zeitpunkt des Beginns der Beförderung (z.B. Abflugszeit) maximal 48h zurückliegen; Antigentests dürfen auch bei Reise mit einem Beförderungsunternehmen zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48h alt sein.
[…]
Quarantänevorschriften
In Deutschland gilt eine Absonderungspflicht gemäß der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 28. September 2021.
Nach der neuen Einreiseverordnung gilt bei Einreise nach Deutschland mit Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet innerhalb der letzten 10 Tage die Pflicht,
- sich nach der Einreise in Deutschland unmittelbar an ihren Zielort begeben und
- sich dort häuslich absondern (Quarantäne). Nach einem Aufenthalt in einem Hochrisikogebiete müssen sich Einreisende sich für 10, […] häuslich absondern.
Während dieser Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen oder Besuch zu empfangen.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht:
Die Absonderungspflicht gilt nicht für Personen, die
- lediglich durch ein Hochrisikogebiet (nicht Virusvariantengebiet) durchgereist sind und dort kein Zwischenaufenthalt hatten,
- nur durch Deutschland durchreisen und das Land auf schnellstem Weg wieder verlassen, oder
- Grenzpendler oder Grenzgänger aus Hochrisikogebieten (nicht Virusvariantengebieten) sind und zum Zweck der Berufsausübung, Ausbildung oder Studium regelmäßig ein-/ausreisen müssen, aber mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnsitz zurückkehren.
Bei einem Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet (nicht aber Virusvariantengebiet) gilt:
Die Quarantäne endet vorzeitig, wenn ein negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis über das Einreiseportal (www.einreiseanmeldung.de) übermittelt wird. Im Falle eines Tests, darf die Testung allerdings frühestens 5 Tage nach der Einreise erfolgen.
Für Kinder unter 6 Jahren endet die Quarantäne auch ohne Nachweis 5 Tage nach der Einreise (statt 10 Tagen).
[…]
Weitere Informationen finden Reisende auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.