Guardia Civil erwischt illegalen Fischer. Die Guardia Civil von Fuerteventura hat einen Fischer im Ruhestand überrascht, der mit einem dauerhaft aus dem Fischereiflottenregister gestrichenem Boot fischte.
Guardia Civil erwischt illegalen Fischer auf Fuerteventura
Überwachung und Festsetzung
Bei der Überwachung durch den Maritimen Dienst der Guardia Civil von Fuerteventura überraschte die Guardia Civil einen 69-jährigen Fischer im Ruhestand. Er fischte allein mit seinem Schiff, das am 3. August 2023 endgültig aus dem Berufsflottenregister gestrichen worden war. Die Fischereiflottenzählung ist ein grundlegendes Element für das Management der maritimen Fischerei. Diese Zählung enthält die Liste der Schiffe unter spanischer Flagge, die Fischfang betreiben dürfen.
Das Maritime Kommando von Fuerteventura führt ständig Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen durch, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften sicherzustellen. Am 30. Juli führte der Maritime Dienst der Provinz eine präventive Überwachung in verschiedenen Häfen der Insel Fuerteventura durch. Dabei entdeckten sie im Hafen von El Cotillo ein Berufsfischerboot, das gerade vom Fischen zurückkehrte. Dieses Boot war jedoch bereits dauerhaft aus dem Fischereiflottenregister gelöscht worden.
Tatbestand vs Gesetzliche Grundlagen
An Bord des Bootes befanden sich 8,75 kg Schwarzmaulbrassen, die in anschliessend der Cofradía de Pescadores in El Cotillo deponiert wurden. Der Eigner des Bootes, ein Fischer im Ruhestand, fischte allein und war aber seit August 2023 endgültig aus dem Berufsflottenregister gestrichen. Die Eintragung in das Fischereiflottenregister ist eine wesentliche Voraussetzung für die Ausübung der Fischereitätigkeit.
Die Verwaltung der Fischereiflotte ist im Königlichen Erlass 1044/2022 vom 27. Dezember geregelt. In Kapitel, Artikel 101. a) des Gesetzes 33/2014 vom 26. Dezember, das das Gesetz 3/2001 vom 26. März über die staatliche Seefischerei ändert, wird „die Ausübung oder Durchführung professioneller maritimer Fischereitätigkeiten ohne Aufnahme in die Zählung der operativen Fischereiflotte“ als sehr schwerer Verstoß angesehen.
Mögliche Sanktionen gegen den illegalen Fischer
Artikel 105 des Gesetzes 33/2014 nennt mögliche Sanktionen für Verstöße, darunter Geldstrafen, die Unmöglichkeit, Darlehen, Subventionen oder öffentliche Beihilfen zu erhalten, die Beschlagnahmung des Schiffes und/oder die vorübergehende Stilllegung des Schiffes. Sehr schwere Verstöße werden mit Geldstrafen zwischen 60.001 und 600.000 Euro geahndet. Die Höhe der Strafe richtet sich nach Kriterien wie dem wirtschaftlichen Vorteil, der Größe und Leistung des Schiffes sowie der Art des verursachten Schadens.