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Schärfster Lockdown in Deutschland seit Pandemiebeginn zu Ostern beschlossen

Erweiterte Ruhezeit – Gottesdienste nur virtuell – verschärfte Regeln für Urlauber

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten haben einen harten Lockdown zu Ostern beschlossen. Der Lockdown soll bis Mitte April verlängert werden, mit einer deutlichen Verschärfung über Ostern, mit einer einmalig erweiterten fünf-tägigen Ruhezeit.

Es soll der schärfste Lockdown seit Beginn der Pandemie vor einem Jahr werden. Vom 1. bis einschließlich 5. April – von Gründonnerstag bis Ostermontag – wird das öffentliche, wirtschaftliche und auch das private Leben in Deutschland heruntergefahren. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder in der Nacht zu Montag beschlossen.

„Angesichts der ernsten Infektionsdynamik wollen Bund und Länder die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen“, heißt es im Beschluss. Bis zum 18. April soll der Lockdown andauern.

„Es ist also eine verlängerte Ruhezeit während der Osterzeit.“

Angela Merkel

Gründonnerstag und Karsamstag einmalig „erweiterte Ruhezeit zu Ostern“

Der Gründonnerstag und Karsamstag werden in diesem Jahr einmalig als Ruhetage definiert erklärte Angela Merkel: „Aus diesem Grund werden der 1. April und der 3. April ausnahmsweise als Ruhetage definiert, mit großen Einschränkungen bei Kontakten und einem Versammlungsverbot vom 1. bis 5. April. Es ist also eine verlängerte Ruhezeit während der Osterzeit.“

Lebensmittelgeschäfte werden nur am Karsamstag teilweise geöffnet haben, um die Bewegungen der Menschen so stark wie möglich einzuschränken. Treffen sind auf Personen aus zwei Haushalten und maximal fünf Personen begrenzt, Kinder nicht miteingerechnet. Treffen im öffentlichen Raum sind generell verboten.

Gottesdienste nur virtuell, Impf- und Testzentren bleiben offen

Die Kirchen können ihren Gläubigen über die Feiertage nur virtuelle Gottesdienste anbieten, Versammlungen in Kirchen und Gemeindehäusern sind nicht erlaubt.

Die Impf- und Testzentren sollen hingegen durchgehend geöffnet bleiben.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

Versammlungsverbot

Supermärkte haben nur an Karsamstag teilweise geöffnet

Bereits wieder geöffnete Außengastronomie muss schließen

Private Treffen nur mit zwei Haushalten und maximal fünf Personen erlaubt (ausgenommen Kinder unter 14 Jahren, Paare zählen als ein Haushalt)

Zusätzliche Regeln für Regionen über Inzidenz von 100

Für Regionen, die über diesem Schwellenwert liegen, wurde darüber hinaus beschlossen:

Ausgangsbeschränkungen und verschärfte Kontaktbeschränkungen

Tagesaktuelle Corona-Tests „in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind“

Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten Pkw bei Mitfahrern aus einem anderen Hausstand

Kanzlerin setzt sich durch – Aus für den „kontaktarmen Urlaub“

Streit gab es über die Möglichkeit eines „kontaktarmen Urlaubs“ über die Feiertage, den mehrere Bundesländer wollten, darunter die bei Urlaubern beliebten Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Die Diskussion um den „kontaktarmen Urlaub“ war auch der Grund, weshalb der Corona-Gipfel lang und zäh verlief.

Letztlich wurde der Punkt aus dem Beschluss gestrichen. Das Konzept hätte Ferien dort ermöglicht, wo „eigene sanitäre Anlagen genutzt und Essen über Selbstversorgung organisiert werden kann“ – also Ferienwohnungen oder Campingplätze mit entsprechender Ausstattung.

Die Kanzlerin hatte damit gedroht, die Beschlüsse der Konferenz nicht mitzutragen, wenn die Bundesländer weiterhin auf den „kontaktarmen Urlaub“ bestehen würden.

Regeln für Urlauber stark verschärft

Auf nicht zwingend nötige Reisen sollen die Bürgerinnen und Bürger verzichten. Wer aus einem ausländischen Risikogebiet zurückkehrt, muss für zehn Tage in Quarantäne. Diese kann verkürzt werden durch einen negativen Test, allerdings frühestens am fünften Tag nach der Einreise.

Auch die Fluglinien werden in die Pflicht genommen. Die Fluggesellschaften sollen künftig alle Urlaubsrückkehrer vor dem Rückflug testen „und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien“ durchführen. Zudem soll das Infektionsschutzgesetz so geändert werden, dass eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland eingeführt wird. Damit würde auch eine Testpflicht für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten wie Mallorca bestehen.

Ingo Töpfer
Ingo Töpfer
Mein Name ist Ingo und ich bin der Headman von Fuerteventura.News und Radio Sol FM Ftv. , also Chef-Redakteur, Chef-Reporter, Chef-Techniker, Chef-Programmierer und verantwortlich für alles, was mit diesen Seiten zu tun hat. Weitere Berufsbezeichnungen könnten auch sein: Mädchen für alles, Direktor, Herausgeber und was euch sonst noch so einfällt. Die Hauptsache ist, dass euch die Informationen die wir hier zusammentragen hilfreich erscheinen mögen.
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