Das Rathaus von Pájara gibt die Frist für einen Antrag auf einen Kindergartenplatz in einem der Kindergärten der Gemeinde (Schuljahr 2023/2024) bekannt. Interessierte Eltern sollten das entsprechende auszufüllende Antragsformular in der Einrichtung vorlegen.
Bekanntmachung der Frist für einen Antrag auf einen Kindergartenplatz
PEDRO ARMA ROMERO, Bürgermeister und Vorsitzender des Gemeinderates von Pájara,
GIBT HIERMIT BEKANNT:
dass das Rathaus von Pájara die Frist für die Einreichung von Anträgen auf einen Platz in den Kindergärten von Pájara (Schuljahr 2023/2024) in den Zentren von Morro Jable, Costa Calma, La Lajita und Pájara, nach folgendem Zeitplan für das Aufnahmeverfahren für Kinder im Vorschulalter mit Geburtsdatum 2020, 2021, 2022 und 2023 und für Kinder mit Geburtsdatum im Jahr 2023, die im September desselben Jahres sechs Monate alt sind oder waren, eröffnen wird. Das entsprechende auszufüllende Antragsformular, das Sie auf der Webseite der Autonomen Einrichtung „Escuelas Infantiles de Pájara“ unter ANTRAG ZUR EINSCHREIBUNG finden, ist zusammen mit den Begleitdokumenten persönlich in den kommunalen Vorschulen, in denen die Einschreibung stattfindet, vorzulegen.
KALENDER FÜR DIE AUFNAHME VON KINDERN.
- Vom 2. bis 31. Mai, Einschreibung neuer Kinder.
- Vom 3. bis 14. Juli wird die vorläufige Liste der aufgenommenen Schüler in jedem der städtischen Kindergärten ausgehängt.
- Vom 17. bis 21. Juli, Beschwerden.
- Am 28. Juli Veröffentlichung der endgültigen Liste der zugelassenen und nicht zugelassenen Kinder
DOKUMENTEN ZUR EINREICHUNG:
- Anmeldeformular (kann in der Einrichtung abgeholt oder von der Website der Autonomen Einrichtung „Escuelas Infantiles de Pájara“ heruntergeladen werden)
- Fotokopie des Familienbuchs (vollständig).
- Fotokopie des Impfausweises.
- Ärztliche Bescheinigung der Impfung.
- Fotokopie der Gesundheitskarte des Minderjährigen.
- Meldebescheinigung des Minderjährigen und der Eltern oder des Vormunds
- Fotokopie der DNI der Eltern oder des Vormunds
- Fotokopie der Arbeitsverträge der Eltern oder des Vormunds
- Fotokopie der I.R.P.F-Erklärung für das vorangegangene Haushaltsjahr (2021-2022). Falls die Eltern die Erklärung einzeln abgegeben haben, muss eine Kopie von jedem Elternteil vorgelegt werden. Falls sie keine Einkommenssteuererklärung abgegeben haben, müssen sie eine Negativbescheinigung des Finanzamts vorlegen.
- Fotokopie des Personalausweises der Eltern oder des Vormunds
- Zwei Passfotos des Minderjährigen. Falls die Eltern die Erklärung einzeln abgegeben haben, muss eine Kopie von jedem Elternteil vorgelegt werden. Falls sie keine Einkommenssteuererklärung abgegeben haben, müssen sie eine Negativbescheinigung des Finanzamts vorlegen.
- Fotokopie des Personalausweises der Eltern oder des Vormunds
- Zwei Passfotos des Minderjährigen
Dies wird zur allgemeinen Kenntnisnahme öffentlich gemacht.
Der Präsident des Bürgermeisters, in Pájara am Tag der digitalen Unterschrift.