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Nullquote für Sozialbeiträge für Selbstständige

Das Wirtschaftsministerium gibt rechtliche Grundlagen für die Nullquote für Sozialbeiträge für Selbstständige bekannt. Die Aufforderung zur Einreichung von Förderanträgen wird in den kommenden Wochen veröffentlicht.

Nullquote für Sozialbeiträge für Selbstständige

Nullquote für Sozialbeiträge für SelbstständigeDas Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Handel und Selbstständige der Regierung der Kanarischen Inseln hat am Donnerstag im Amtsblatt der Kanarischen Inseln (BOC) die rechtlichen Grundlagen für die Gewährung der Nullquote für Selbstständige veröffentlicht. Die Aufforderung zur Einreichung von Anträgen für diese Förderung wird in den kommenden Wochen erfolgen, sobald die rechtlichen Formalitäten abgeschlossen sind. Die Verwaltung dieser Förderung wird ausschließlich online über eine EDV-Anwendung erfolgen.

Mit dieser Maßnahme erfüllt die Regierung ihr zu Beginn dieser Legislaturperiode gegebenes Versprechen, den Förderaufruf im ersten Quartal des Jahres zu veröffentlichen. Manuel Domínguez, Vizepräsident und Inselrat für Wirtschaft, Industrie, Handel und Selbstständige, lobte die Arbeit der Generaldirektion für Selbstständige, die die rechtzeitige Veröffentlichung des Aufrufs ermöglichte. „Im September haben wir diese Maßnahme angekündigt und gesagt, dass sie rückwirkend gelten würde. Heute ist sie Wirklichkeit geworden. Das regionale Wirtschaftsministerium wird die Unternehmer und Selbstständigen als Schlüsselfiguren der Beschäftigung und Wirtschaftstätigkeit unterstützen. Daher werden wir weiterhin Maßnahmen zur Förderung dieses Sektors ergreifen“, betonte er.

Rückerstattung der Sozialbeiträge wird für 12 Monate gewährt

Alle, die 2023 erstmalig eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, können die Nullquote in Anspruch nehmen und somit eine vollständige Erstattung der staatlichen Pauschalgebühr beantragen. Diese Erstattung wird für 12 Monate gewährt und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden. Wer sich in diesem Jahr selbstständig macht, kann die Förderung auch am Jahresende beantragen, also Anfang 2025.

Das regionale Wirtschaftsministerium rechnet damit, dass rund 3.500 Selbstständige, die sich 2023 anmelden, von dieser Förderung profitieren können. Hierfür wurden im Haushalt der Autonomen Gemeinschaft bereits 2,5 Millionen Euro vorgesehen.

Diese Maßnahme gilt für alle Selbstständigen, die ihre Tätigkeit 2023 auf den Kanarischen Inseln aufgenommen haben, und künftig auch für diejenigen, die ihre Tätigkeit 2024 und in den Folgejahren beginnen.

Voraussetzungen

Um die Nullquote zu erhalten, muss man Begünstigter der staatlichen Pauschale sein, die im ersten Jahr aus einer reduzierten Gebühr von 80 Euro pro Monat besteht, unabhängig vom Einkommen des Selbstständigen.

Selbstständige, die seit Anfang 2023 registriert sind und im ersten Jahr ihrer Tätigkeit von der staatlichen Pauschale profitiert haben, können diese Förderung beantragen. Zudem müssen sie in der autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln gemeldet sein und dürfen keine Schulden bei der Sozialversicherung oder dem Finanzamt haben.

Die Generaldirektion für Selbstständige erstellt eine Karte für die Entwicklung der Selbstständigkeit, die den drei Säulen dieses Verwaltungszentrums gerecht wird: Unterstützung für diejenigen, die ein Unternehmen gründen wollen, Hilfe für bereits gegründete Unternehmen und schließlich die Verbesserung des sozialen Schutzes durch die Möglichkeit einer zweiten Chance.

Ingo Töpfer
Ingo Töpfer
Mein Name ist Ingo und ich bin der Headman von Fuerteventura.News und Radio Sol FM Ftv. , also Chef-Redakteur, Chef-Reporter, Chef-Techniker, Chef-Programmierer und verantwortlich für alles, was mit diesen Seiten zu tun hat. Weitere Berufsbezeichnungen könnten auch sein: Mädchen für alles, Direktor, Herausgeber und was euch sonst noch so einfällt. Die Hauptsache ist, dass euch die Informationen die wir hier zusammentragen hilfreich erscheinen mögen.
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