Die Pflicht für Covid-Zertifikat vorzulegen entfällt ab morgen nachdem die Veröffentlichung im BOC erfolgte. Damit entfällt die Vorlagepflicht (3G) auf den Inseln der Stufen 3 und 4.
Ab Freitag ist die Vorlage des Covid-Zertfikats nur noch freiwillig
Diese Entscheidung hebt damit die eigentlich bis zum 24. Februar verlängerte Maßnahmen der Regierung der Kanaren auf, die vorschrieben, das Covid-Zertifikat oder ein Testergebnis bei z.B. Restaurantbesuchen verpflichtend vorzulegen.
Mit dem Widerruf der Vorlagepflicht aktiviert die Regierung die Verwendung des freiwilligen Covid-Zertifikats auf allen Inseln, unabhängig von der Ebene, auf der sie sich befinden.
Die Regelung für Einrichtungen freiwillig die Vorlage der Covid-Bescheinigung zu verlangen bleibt bis zum 9. Februar in Kraft, weshalb eine Fristverlängerung vor dem TSJC bis zum 9. März beantragt wird werden würde.
Falls der TSJC die Verlängerung der Regelungen zur freiwilligen Verwendung des Covid-Zertifikats ratifiziert, können die Betriebe, die die Vorlage dieses Dokuments beantragen, die auf ihrer Insel geltenden Beschränkungen der Öffnungszeiten der Alarmstufe darunter in Anspruch nehmen. Das bedeutet damit könnten Restaurants oder andere von dieser Regelung betroffenen Einrichtungen profitieren und die Sperrzeitverkürzung und Kapazitätsregelungen der nächstniedrigen Stufe in Anspruch nehmen, indem sie sich weiterhin die Covid-Zertifikate von ihren Besuchern zeigen lassen. Lediglich die Pflicht für Covid-Zertifikat entfällt.
Änderung der Sperrzeit-Regelung
Des Weiteren genehmigte die Regierung der Kanarischen Inseln eine Lockerung der Schließungszeiten für alle Einrichtungen und Aktivitäten, die vor der Pandemie auf den Inseln der Alarmstufen 1, 2 und 3 keine oder andere Schließungszeit hatten und, dass die der Stufe 4 unverändert bleiben.
In der Alarmstufe 1 war die Sperrzeit bisher auf 3 Uhr festgelegt und wird ab morgen auf 4 Uhr festgelegt. Die Alarmstufe 2 ändert diese von 2 Uhr auf 3 Uhr. In Stufe 3, die bisher auf 1 Uhr festgelegt war, Ändert sich die Schließungszeit 2 Uhr.
Bei Alarmstufe 4 bleibt die Schließzeit für diese Einrichtungen und Tätigkeiten bei 00.00 Uhr.