Die Guardia Civil von Fuerteventura ahndete einen Drohnenflug in einer geschützten Zone (ZEPA). Der Betreiber fehlte notwendige Dokumente.
Drohnenflug ohne Genehmigung in geschützter Zone
Verstoß gegen Flugvorschriften in den Dunas de Corralejo
Am 20. November 2024 stellte die Guardia Civil in den Dunas de Corralejo, einem als ZEPA ausgewiesenen Naturschutzgebiet, einen Verstoß fest. Ein ausländischer Tourist überflog das Gebiet mit einem unbemannten Luftfahrzeug (Drohne) und benutzte FPV*-Brille, ohne die notwendige Unterstützung eines Beobachters.
Diese ZEPA Zone, ein Rückzugsort für bedrohte Arten wie die Pardela Cenicienta, unterliegt strengen Vorschriften. Der Tourist besaß weder die erforderlichen Genehmigungen noch die notwendigen Zertifikate, wie eine Pilotenlizenz oder eine Haftpflichtversicherung. Auch war die Drohne nicht ordnungsgemäß registriert.
Umwelt- und Luftsicherheitsrisiken und Konsequenzen bei einem Dronenflug
Der Missbrauch von Drohnen in sensiblen Gebieten nimmt zu und Behörden reagieren auf zahlreiche Beschwerden und intensivieren Kontrollen. Der Vorfall in den Dunas de Corralejo verdeutlicht die Gefahren für geschützte Ökosysteme und die Bedeutung von strenger Regulierung. Die Guardia Civil meldete den Fall der Agencia Estatal de Seguridad Aérea (AESA) sowie der Viceconsejería de Lucha contra el Cambio Climático y Transición Ecológica. Es drohen empfindliche Strafen, die als Warnung für andere Drohnenpiloten dienen sollen.
*First Person View (englisch first person view, frei übersetzt: Sicht aus der Ich-Perspektive‘; abgekürzt FPV) bezeichnet eine Variante des RC-Modellbaus, bei der das Modell mittels Kameratechnik aus der Perspektive des ferngesteuerten Modells wie aus der Sicht eines Fahrers/Piloten gesteuert wird.
weiterführende Links: AESA, ZEPA-Zonen