Das Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional) hat entschieden, dass das Ministerium für den ökologischen Wandel über den Abriss des Riu Oliva Beach Hotel in Corralejo entscheiden darf.
Verfassungsgericht entscheidet im Fall Riu Oliva Beach Hotel
Kompetenz des Ministeriums für ökologischen Wandel
Das Verfassungsgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass es dem Ministerium für den ökologischen Wandel obliegt, über den Fortbestand oder Abriss des Riu Oliva Beach Hotels in den Dünen von Corralejo, Fuerteventura, zu entscheiden. Die Klärung des Kompetenzstreits wurde von der kanarischen Regierung angestoßen, die argumentierte, dass seit dem 1. Januar 2023 die Verantwortung für die Küstenlinie an die autonome Gemeinschaft übergegangen sei. Jedoch entschied das Gericht, dass weiterhin der Staat – und somit das Ministerium – diese Funktion inne hat. Dies ist vor allem im Kontext der Küstenübertragung auf die Kanaren von Bedeutung, da das Hotel seit Jahrzehnten eine Sonderstellung innehat.
Die Geschichte der Konzession und Streitpunkte um das Riu Oliva Beach Hotel
Das Riu Oliva Beach Hotel erhielt 2003 eine Konzession, um weiterhin auf öffentlichem Land in der geschützten Dünenlandschaft von Corralejo zu operieren. Diese Konzession wurde 2007 und 2016 verlängert. Allerdings stellte das Ministerium für den ökologischen Wandel unter der Leitung von Teresa Ribera fest, dass das Hotel eine Reihe von Baumaßnahmen vorgenommen hatte, die über die erlaubte Nutzung hinausgingen. Daraufhin erklärte das Ministerium die Konzession für nichtig, was letztlich die Diskussion über einen möglichen Abriss des Hotels auslöste. Die kanarische Regierung trat diesem Prozess entgegen und argumentierte, dass die Entscheidung mittlerweile in ihrer Zuständigkeit liege.
Verfassungsgericht klärt Zuständigkeiten
In dieser Woche entschied das Plenum des Verfassungsgerichts einstimmig, dass die Zuständigkeit weiterhin beim Ministerium für den ökologischen Wandel liegt. Damit ist klar, dass der Staat über das Schicksal des Riu Oliva Beach Hotels entscheiden darf. Die kanarische Regierung konnte sich nicht durchsetzen. Allerdings bleibt die rechtliche Kontrolle der Entscheidung über die Konzessionsnichtigkeit weiterhin bei den streitigen Verwaltungsgerichten, in diesem Fall beim Obersten Gerichtshof. Dort wird letztlich auch über den Abriss des Hotels entschieden werden. Das Urteil des Verfassungsgerichts, das von César Tolosa verfasst wurde, wird in den kommenden Tagen veröffentlicht. Es stellt damit eine wichtige Weichenstellung für die weitere Entwicklung rund um das Hotel und die Dünen von Corralejo dar.
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