Schock für Tausende Urlauber vor den Sommerferien! Europas drittgrößter Reiseveranstalter FTI Touristik ist pleite. Schon ab Dienstag, dem 4. Juni, drohen Reisen auszufallen. FAQ: Chaos nach FTI-Pleite -Was Reisende jetzt wissen müssen und welche Ansprüche sie haben, lesen Sie hier.
FAQ: Chaos nach FTI-Pleite – Das müssen Reisende jetzt wissen
Frage 1: Ist FTI insolvent und welche Auswirkungen hat das auf gebuchte Urlaube?
Ja, FTI Touristik ist insolvent. Viele geplante Reisen ab dem 4. Juni wurden abgesagt und einige müssen vorzeitig abgebrochen werden.
Frage 2: Bekommen Reisende ihr Geld zurück?
Ja, seit 2021 gibt es den Deutschen Reisesicherungsfonds, der sich um die Erstattung der Vorauszahlungen der Kunden kümmert. Der Fonds kann auch den Rücktransport gestrandeter Urlauber sowie deren Unterbringung bis zum Rücktransport übernehmen.
Frage 3: Sind finanzielle Einbußen für Kunden ausgeschlossen?
Durch die Haftung des Sicherungsfonds sind finanzielle Einbußen für betroffene Kunden in der Regel ausgeschlossen. Die Versicherung gilt jedoch nur für Pauschalreisende, die mindestens zwei Reisebestandteile bei FTI gebucht haben.
Frage 4: Warum ist der Sicherungsschein wichtig?
Der Sicherungsschein bestätigt, dass der Reiseveranstalter bei einer Insolvenz abgesichert ist. Er deckt den gezahlten Reisepreis, die Anzahlung und Kosten für eine gegebenenfalls selbst organisierte Rückreise ab.
Frage 5: Wie wird die Rückreise organisiert?
FTI bemüht sich darum, dass niemand im Urlaub strandet. Falls eine planmäßige Beendigung der bereits angetretenen Reisen nicht möglich ist, wird eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert. Betroffene werden in diesem Fall direkt kontaktiert.
Frage 6: Was ist zu tun, wenn man sich bereits im Ausland befindet?
Wenn Reisende sich bereits im Ausland befinden und vom plötzlichen Insolvenz von FTI überrascht werden, sollten sie das Insolvenzabsicherungsunternehmen kontaktieren. Dieses ist aufgefordert, die weitere Unterbringung und Rückbeförderung sicherzustellen.
Frage 7: Finden gebuchte Reisen mit FTI noch statt?
Es ist wahrscheinlich, dass noch nicht begonnene Reisen ab dem 4. Juni nicht oder nur teilweise durchgeführt werden können. Das weitere Vorgehen liegt in den Händen des Insolvenzverwalters, der noch bestellt werden muss.
Frage 8: Wo wurden FTI-Reisen verkauft?
FTI-Reisen konnten in gängigen Reisebüros, Online-Buchungsplattformen wie Sonnenklar.tv, Check24, Ab-In-den-Urlaub, HolidayCheck und auf den eigenen Buchungsplattformen (fti.de, fti.at, fti.ch, fti.nl, 5vorflug.de, drive.de) gebucht werden.
Frage 9: Welche Marken sind von der Insolvenz betroffen?
Die Insolvenz der FTI Touristik GmbH betrifft verschiedene Marken in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, darunter auch die Marke 5vorFlug, BigXtra GmbH sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper.
Frage 10: Wie geht es für andere Reiseveranstalter weiter?
Laut einem Tourismusexperten steht die Branche insgesamt gut da, trotz der FTI-Insolvenz. Verbliebene Veranstalter dürften von der Insolvenz profitieren, und weitere Pleiten werden vorerst nicht erwartet.
Frage 11: Haben Arbeitnehmer ein Recht, ihren Urlaub zu verschieben?
Nein, Arbeitnehmer haben kein Recht, ihren Urlaub aufgrund der FTI-Insolvenz zu verschieben. Eine mögliche Lösung hängt von der Kulanz des Arbeitgebers ab.
Frage 12: Wie kann man FTI kontaktieren?
FTI bietet ein FAQ auf seiner Webseite an und hat eine Hotline eingerichtet. Die Telefonnummer lautet +49 (0)89 710 45 14 98.
Frage 13: Wie geht es jetzt weiter?
Ein Insolvenzverwalter wird bestellt, um das weitere Vorgehen festzulegen. Der Deutsche Reisesicherungsfonds wird sich darum kümmern, FTI-Kunden aus