Ein Autofahrer wurde auf Fuerteventura mit 151 km/h und unter Drogeneinfluss erwischt. Ihm drohen nun strafrechtliche Konsequenzen.
Raser mit 151 km/h auf Fuerteventura und wegen Drogeneinfluss angezeigt
Verkehrsdelikte: Zwei Straftaten auf einmal Drogen und 151 km/h
Am 7. April 2025 wurde ein Autofahrer auf der FV-2 bei Kilometer 15,9 in Fahrtrichtung Süden mit 151 km/h gemessen – erlaubt waren nur 60 km/h. Beamte des Verkehrskommandos von Puerto del Rosario kontrollierten das Fahrzeug im Rahmen einer Geschwindigkeitskampagne der spanischen Verkehrsbehörde. Als die Beamten den Wagen stoppten, zeigten sich bei dem Fahrer äußere Anzeichen eines möglichen Drogenkonsums. Ein anschließender Schnelltest bestätigte den Verdacht: Der Mann stand unter dem Einfluss von Cannabis und Amphetamin. Der Beschuldigte ist volljährig und besitzt die uruguayische Staatsangehörigkeit. Er wurde daraufhin wegen zwei mutmaßlichen Straftaten gegen die Verkehrssicherheit angezeigt.
Polizeiaktion im Rahmen offizieller Verkehrskontrollen
Der Einsatz war Teil einer offiziellen Kontrollkampagne zur Geschwindigkeitsüberwachung durch die Guardia Civil in Zusammenarbeit mit der spanischen Verkehrsbehörde. Dabei kam ein zugelassener Geschwindigkeitssensor zum Einsatz, der den Wagen exakt um 19:38 Uhr mit überhöhter Geschwindigkeit erfasste. Die Polizei stoppte das Fahrzeug umgehend und leitete die erforderlichen Maßnahmen ein. Die Beamten handelten gemäß dem gültigen Strafgesetzbuch, insbesondere nach Artikel 379.1 und 379.2. Die Strafandrohungen für die begangenen Delikte reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen oder gemeinnütziger Arbeit. In jedem Fall droht dem Fahrer ein Fahrverbot von einem bis zu vier Jahren.
Juristische Folgen: Führerscheinentzug droht
Die Ermittlungen gegen den Fahrer wurden an das zuständige Amtsgericht Nr. 5 in Puerto del Rosario übergeben. Die beiden zur Last gelegten Straftatbestände sehen laut Artikel 379 des spanischen Strafgesetzbuchs verschiedene Sanktionen vor. Diese reichen von einer Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten, über Geldstrafen von sechs bis zwölf Monaten, bis hin zu gemeinnütziger Arbeit zwischen 31 und 90 Tagen. Zusätzlich sieht das Gesetz zwingend den Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens ein Jahr vor. Solche Maßnahmen sollen abschreckend wirken und die Sicherheit auf den Straßen erhöhen. Die Guardia Civil ruft alle Verkehrsteilnehmer zu verantwortungsvollem Verhalten auf.
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